Rechtsprechung
BGH, 19.12.1953 - VI ZR 330/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Kaufvertrages über zwei Wohnräume wegen des Anbietens, Forderns, Leistens oder Entgegennehmens von Baukostenzuschüssen - Nichtigkeit eines Kaufvertrages über Gewerberäume wegen Verstoßes gegen die guten Sitten - Verbot von Preiserhöhungen für Güter und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 12, 71
- NJW 1954, 425
- MDR 1954, 218
- DB 1954, 152
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Preisstopverordnung. Schutzgesetz?
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Dezember 1953 (VI ZR 330/52) entschieden hat, bedeutet es daher auch nach dem Inkrafttreten der Preisfreigabeanordnung eine verbotene Mietpreiserhöhung, wenn für eine Altbauwohnung eine Abstandssumme von dem Mietnachfolger an den bisherigen Mieter gezahlt wird.Da die Vereinbarung vom 30. September 1949 L. als Mieter einer Altbauwohnung Verpflichtungen auferlegt, die über die zulässige Höchstmiete hinausgingen, ist sie hiernach gemäss § 134 BGB nichtig (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1953 - VI ZR 330/52).
- BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56
Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 152/80
Gültigkeit einer Abstandsvereinbarung
In dieser Höhe, so führt es aus, sei der von den Parteien geschlossene Kaufvertrag wirksam, im übrigen aber wegen Verstoßes gegen den für preisgebundenen Wohnraum allgemein geltenden § 2 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen (Preisstop VO) vom 26. November 1936 (RGBl. I 955 = BGBl. III 720 - 5) unwirksam, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 12, 71 und 18, 325) seien nach dieser Vorschrift Abstandszahlungen als mittelbare Mieterhöhungen auch dann verboten, wenn sie nicht an den Vermieter, sondern an den weichenden Mieter gezahlt würden.Eine ausdrückliche Regelung wäre auch deshalb geboten gewesen, weil bis zum Inkrafttreten des Ersten Bundesmietengesetzes trotz der Entscheidung BGHZ 12, 71 sehr umstritten war, ob Abstandszahlungen an den weichenden Mieter der Preisstopverordnung unterlagen (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - VIII ZR 221/75 = WM 1977, 345 unter II. 2.; Fischer-Dieskau/Pergande/Wormit, 1. BMG § 29 Anm. 1 und 6) und die bis dahin bestehende Unsicherheit erst durch § 29 Abs. 2 1. BMG beseitigt worden ist.
- BGH, 26.10.1955 - VI ZR 165/53
Mietabstandsgeld und Preisstop
Das ist jedoch entgegen der Ansicht der Revision nicht der Fall, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1953, BGHZ 12, 71, in einem gleichgelagerten Fall bereits entschieden hat.Es ist daher nicht erforderlich, auf den Runderlass Nr. 184/37 des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1937 zurückzugreifen, wie es im Urteil vom 19. Dezember 1953, BGHZ 12, 71, geschehen ist.
- BGH, 27.05.1957 - VII ZR 223/56
Bürgschaftserklärung durch Telegramm
Andere Entscheidungen bezeichnen den Formmangel als unbeachtlich, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen Treu und Glauben widerspräche, den Vertragsanspruch am Formmangel scheitern zu lassen (RGZ 170, 203 [205]; BGH in NJW 54, 425). - BGH, 21.01.1958 - VIII ZR 429/56
Rechtsmittel
Das gleiche gilt von dem Runderlaß des Preiskommissars Nr. 184/37 (MtblRfP 1937 Sondernummer vom 15. Dezember 1937), in welchem klargestellt ist, daß nicht nur jede unmittelbare Mietzinssteigerung, sondern auch jede mittelbare Erhöhung der Leistungen des Mieters verboten ist, wie zum Beispiel langfristige bisher nicht übliche Mietvorauszahlungen, Umzugskostenbeihilfen und Abstandszahlungen (BGHZ 12, 71; 18, 325).In Abstandsvereinbarungen für preisgebundenen Mietraum hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs insbesondere in den Urteilen vom 19. Dezember 1952 - VI ZR 330/52 und vom 26. Oktober 1955 - VI ZR 165/53 (BGHZ 12, 71; 18, 325) grundsätzlich einen Verstoß gegen die Preisbestimmungen erblickt.
- BGH, 09.07.1969 - V ZR 190/67
Keine Mietpreisbindung beim Dauerwohnrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Wirksamkeit eines Möbelübernahmevertrages zwischen dem weichenden und dem neuen …
Obwohl der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen (BGHZ 12, 71; 18, 325) diese Frage bejaht hatte, hielt der Gesetzgeber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für geboten. - BGH, 07.05.1954 - V ZR 98/53
Rechtsmittel
In preisrechtlicher Hinsicht hatte das erste Revisionsurteil (S 15/16) erwogen, in der Gewährung einer Abstandssumme an den abtretenden Pächter könne eine genehmigungspflichtige Pachterhöhung liegen (s. nunmehr das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1953 - V ZR 330/52, BGHZ 12, 71 = MDR 1954, 218 = NJW 1954, 425; weiter Urteil desselben Senats vom 27. Januar 1954 - VI ZR 309/52 - NJW 1954, 675, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - OLG Köln, 04.07.1980 - 20 U 23/80
Durchführung eines Sozialplans nach Eröffnung des Konkursverfahrens; …
- OLG München, 31.03.1965 - 7 U 796/65
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Anstellungsvertrag für Filmschaffende; …
- BGH, 20.09.1955 - V ZR 45/54
Rechtsmittel
- BGH, 11.07.1956 - V ZR 5/55
Rechtsmittel